Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Lieferung

Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Lager, resp. ab Werk. MWST und Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers. Ausgenommen sind spezielle Vereinbarungen.

2. Verpackung

Die Verpackung der Kaufsache wird von sineco nicht in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.

3. Lieferfristen

Die mit dem Käufer vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn Ereignisse eintreten, die sineco trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann. Solche Ereignisse sind z.B. erhebliche Produktionsstörungen, Arbeitskonflikte, Transport- und Zulieferprobleme Dritter. Schadenansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen werden abgelehnt.

4. Preisanpassungen / längerfristige Aufträge

Falls sich zwischen dem Abschluss des Kaufvertrages und dessen Erfüllung durch sineco die Lohnansätze oder die Materialpreise ändern, behält sich sineco eine Preisanpassung vor. Werden vereinbarte Quantitäten vom Käufer nicht innert vereinbarter Frist spezifiziert und abgerufen, so ist sineco berechtigt, den Kaufvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen ohne dass der Käufer daraus Schadenersatzansrüche gegenüber sineco geltend machen kann. Stattdessen kann sineco vom Käufer auch die Abnahme der gesamten Restmengen gegen Sicherstellung des Kaufpreises verlangen. Die in Dokumentationen und Listen enthaltenen Preise sind freibleibend.

5. Rücktrittsrecht

Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Käufers und im Falle, dass der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises aus einem früheren Vertrag mit sineco in Verzug ist, ist sineco berechtigt ihre Leistungen aus dem Kaufvertrag so lange zurückzuhalten, bis der Kaufpreis sichergestellt ist. Wird der sineco GmbH der Kaufpreis nicht innert einer angemessenen Frist sichergestellt, kann sineco ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug ist sineco berechtigt, einen Verzugszins zu fordern.

6. Kontrolle der Kaufsache

Der Käufer hat die Kaufsache sofort nach Erhalt zu prüfen. Allfällige Mängel sind innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Kaufsache zu beanstanden, ansonsten die Kaufsache als genehmigt gilt, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei einer sachgemässen Prüfung der Kaufsache nicht erkennbar sind. Ergeben sich später solche Mängel, sind diese sofort nach deren Entdeckung zu beanstanden.

Ist die Kaufsache nachweislich mangelhaft, so leistet sineco während einer Gewährleistungsfrist von sechs Wochen seit Abgang der Kaufsache vom Werk, nach Ihrer Wahl, kostenfreier Ersatz oder kostenfreie Reparatur. Jede weitere Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache wird wegbedungen.

7. Eigentumsvorbehalt

sineco bleibt Eigentümerin der Kaufsache, bis sie die Zahlung des Käufers gemäss Kaufvertrag vollständig erhalten hat.

8. Exportbeschränkungen

Sineco weist ausdrücklich darauf hin, dass sineco-Erzeugnisse im Ausland durch verschiedene gewerbliche Rechte geschützt sind. Vor geplanten Exporten hat der Käufer daher die Stellungnahme der sineco GmbH einzuholen.

9. Abweichung von den allgemeinen Vertragsbedingungen

Von den vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von beiden Parteien schriftlich bestätigt werden.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Rechtsverhältnis zwischen sineco und dem Käufer untersteht dem schweizerischen Recht.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem vorliegendem Vertrag ist Uster. Sineco ist jedoch berechtigt, den Käufer an dessen ordentlichen Gerichtsstand oder vor jedem anderen Gericht zu belangen.